Das FinmadiG

Durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) wird die Prüfung bestimmter DORA-Anforderungen als Erweiterung der Jahresabschlussprüfung für Finanzinstitute, Versicherungen und Kapitalverwaltungsgesellschaften eingeführt – erstmals für Geschäftsjahre ab 2025.

Der prinzipienorientierte Entwurf berücksichtigt Erkenntnisse aus dem Austausch mit der BaFin, betont den Proportionalitätsgrundsatz und integriert erwartete Novellen von Prüfungsberichtsverordnungen wie der WpIPrüfbV und PrüfV.

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Ein wichtiger Schritt für mehr Cybersicherheit und Resilienz im Finanzsektor!