Bewertung

Nachfolge und Unternehmenskauf

Was ist Ihr Unternehmen wert?

Ein Interessent hat Ihnen eine Zahl genannt. Ein Onlinerechner nennt eine andere. Ihr Steuerberater sagt, das könne man so nicht rechnen. Alle drei haben teilweise recht – und keiner davon liefert Ihnen etwas, worauf Sie eine Entscheidung stützen können, bei der es um Ihr Lebenswerk geht.

Wir ermitteln den Wert Ihres Unternehmens nach anerkannter Methodik und legen offen, woraus er sich ergibt: welche Erträge zugrunde liegen, welche Bereinigungen wir vorgenommen haben, mit welchem Zinssatz kapitalisiert wird und welche Annahmen den Wert am stärksten bewegen.

Schenkung und Erbschaft

Zu hoch bewertet vom Finanzamt? Das lässt sich prüfen.

Wird ein Unternehmen oder ein Anteil verschenkt oder vererbt, ermittelt die Finanzverwaltung den Wert regelmäßig nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren. Dabei wird der durchschnittliche Jahresertrag mit einem gesetzlich festgelegten Faktor multipliziert – seit 2016 unverändert 13,75, unabhängig von Zinsniveau, Branche und Risiko.

Bei ertragsstarken Unternehmen führt das häufig zu einem Wert, der deutlich über dem liegt, was am Markt bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Das Gesetz sieht dafür ein Korrektiv vor: Das vereinfachte Verfahren ist nicht anzuwenden, wenn es zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Und Sie dürfen einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisendurch ein Gutachten.

Gesellschafterwechsel und Abfindung

Die Abfindungsklausel in Ihrem Gesellschaftsvertrag – wissen Sie, was sie auslöst?

In vielen Gesellschaftsverträgen steht eine Abfindungsregelung, die seit Jahrzehnten nicht angefasst wurde: Buchwert, Stuttgarter Verfahren, ein fester Multiplikator. Solange niemand ausscheidet, fällt das nicht auf. Scheidet jemand aus, entscheidet diese eine Klausel über einen sechs- oder siebenstelligen Betrag – und darüber, ob die Gesellschaft ihn verkraftet.

Kommt es zum Streit, hängt viel davon ab, wie weit der Klauselwert vom tatsächlichen Anteilswert abweicht. Die Rechtsprechung greift ein, wenn dieses Missverhältnis grob ist. Wie groß der Abstand in Ihrem Fall ist, lässt sich rechnen – vorher.

Beteiligungsbewertung und Werthaltigkeitstest

Der Werthaltigkeitstest verlangt eine Wertermittlung, die der Abschlussprüfer kritisch würdigen wird – und die er nicht selbst erstellen darf. Wir übernehmen diese Bewertung als unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die nicht Ihr Abschlussprüfer ist.

Der Unterschied zu einer reinen Bewertungsberatung liegt in der Dokumentation. Wir kennen die Prüfungsperspektive aus eigener Praxis und dokumentieren so, dass die Herleitung im Prüfungsprozess trägt: nachvollziehbare Planungsableitung, begründeter Kapitalisierungszins, dokumentierte Sensitivitäten, saubere Abgrenzung der bewerteten Einheit.

Der nächste Schritt

Buchen Sie direkt ein Erstgespräch von 30 Minuten. Kostenfrei und unverbindlich; wir sagen Ihnen darin auch, welche Unterlagen und Informationen für ein Bewertungsgutachten nach IDW S1 erforderlich sind.